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» Daten in der Auskunft
Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz enthält Ihre Eigenauskunft folgende Daten, sofern diese bei der Auskunftei zu Ihrer Person gespeichert sind, wie zum Beispiel:
» Identifikationsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum und frühere Anschriften)
» Daten, die von Dritten stammen und im Zeitpunkt des Auskunftsabrufes zu der Auskunft hinzugenommen wurden
» Vorhandene Scorewerte der letzten 12 Monate (ein Scorewert ist dann vorhanden, wenn ein Unternehmen in diesem Zeit-
raum einen Scorewert über Sie angefragt hat) und die Unternehmen (Empfänger), die den Scorewert abgerufen haben
» Zahlungserfahrungen, die im Zusammenhang mit unbezahlten Rechnungen stehen (Negativ- und Positivdaten)
Diese Informationen können von Auskunfteien innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums gespeichert werden. Welche
Lösch- und Speicherfristen für die verschiedenen Datenarten gelten, erfahren Sie im Bundesdatenschutzgesetz in § 35, in der Insolvenzordnung (InsO), in der Verordnung über das Schuldnerverzeichnis (SchuVVO), in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).