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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Der gesetzliche Rahmen für die Arbeit von Auskunfteien

Damit der Umgang mit Ihren Daten in einem sicheren Rahmen stattfindet, gibt es seit 1978 das Bundesdatenschutzgesetz (kurz BDSG). Der Datenschutz ist seit dem also gesetzlich geregelt. Das BDSG regelt sowohl die Rechte und Pflichten von privaten Organisationen (Auskunfteien, Adresshändler, Arbeitgeber, Banken, Versandhändler, Versicherungen, et cetera) als auch staatlichen Stellen (Polizei, Finanzbehören, gesetzliche Sozialversicherungen etc.) im Umgang mit personenbezogenen Informationen.

2009 wurde das BDSG reformiert und den aktuellen Erfordernissen im Umgang mit personenbezogenen Informationen angepasst. Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz jedes Einzelnen vor Missbrauch seiner persönlichen Daten.

Die Landesaufsichtsbehörden sind für die Tätigkeit der Auskunfteien auf Bundesländerebene verantwortlich. Außerdem hat jede Auskunftei einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der jeweils in seinem Unternehmen die Aufgabe hat, die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzregelungen sicherzustellen.

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zum Beispiel die Voraussetzungen dafür, dass ein Unternehmen über eine Privatperson eine Bonitätsauskunft abrufen darf.

Bundesdatenschutzgesetz Es legt unter anderem fest, dass das Unternehmen das sogenannte "berechtigte Interesse" an der Auskunft haben muss. Außerdem regelt das Gesetz, dass eine Privatperson eine sogenannte Eigen-
auskunft mit den über sie gespeicherten Daten bei einer Auskunftei erhalten kann. In der Eigenauskunft sind alle Daten über die Person enthalten, die die Auskunftei über sie gespeichert hat.

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