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Hier werden bestimmte Annahmen und Meinungen, die man vielleicht zu den Themen Auskunft, Bonität und Datenschutz mitbekommen hat, aufgeklärt.
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Nein, das ist falsch. Ausnahmslos jede deutsche Auskunftei ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Eine Auskunftei unterliegt der Aufsicht der Datenschutzbehörden und muss ihre Tätigkeit nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ausrichten.
Nein, eine Auskunftei greift nicht auf Kaufdaten von Kundenkarten zu. Dies alles sind Informationen, die nicht Bestandteil einer Auskunft sind.
Das Speichern von Bonitätsinformationen ist an den Zweck der Erteilung von Auskünften gebunden. Eine Auskunftei speichert bonitätsrelevante Daten, um Unternehmen Informationen zur Zahlungsfähigkeit eines Konsumenten geben zu können.
Hingegen dienen Kaufdaten aus Kundenkarten der Speicherung von Verhaltensdaten zu reinen Marketingzwecken, wie zum Beispiel der Konsumforschung.
Auskunfteien treffen selbst keine Kreditentscheidungen. Das Scoreergebnis liefert einem Unternehmen lediglich einen objektiven Informationsbestandteil von mehreren. Die verschiedenen Informationen ergeben zusammen ein Gesamtbild, wonach das Unternehmen entscheiden kann, wie es seinen Kunden beliefert. Es ist dabei sowohl im Interesse der Auskunftei als auch im Interesse des Unternehmens den Konsumenten mit der bestellten Ware beliefern zu wollen.
Nein, das ist es nicht. Im Gegenteil ist es aus wirtschaftlichen Gründen absolut empfehlenswert, wenn ein Konsument mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einholt und vergleicht. Die Übermittlung Ihrer Anfragen dient daher nur zur Bestätigung des Berechtigten Interesses. In Ihrer Eigenauskunft sehen Sie auch die gestellten Anfragen, aber sie werden nicht an Dritte weitergegeben und haben daher keinen Einfluss auf den Scorewert.
Nein, natürlich haben Sie nicht pauschal einen Nachteil, wenn eine Auskunftei Informationen über Sie gespeichert hat. Sogar bestätigt die Auskunftei bei 95% der Konsumenten eine positive Bonität. In den Fällen, in denen eine Auskunftei mitteilt, dass ihr ein negatives Merkmal zu einer Person bekannt ist, wird die Person nicht pauschal abgelehnt. In diesen Fällen kann das Unternehmen dem Konsumenten zum Beispiel eine Bezahlung per Vorauskasse anbieten.
Nein, das stimmt nicht. Auskunfteien lehnen keine Konsumenten ab. Auskunfteien liefern Unternehmen, bei denen Sie zum Beispiel etwas im Internet bestellt haben, Daten zu Ihrer Bonität. Mit diesen Informationen trifft dann das Unternehmen die Entscheidung, ob und vor allem wie (zum Beispiel auf Rechnung, per Vorauskasse) es die Ware an Sie liefert.
Das ist nicht ganz richtig. Eine Auskunftei darf zum Beispiel Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (zum Beispiel Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) speichern, da sie öffentlich sind. Bei Informationen aus laufenden Verträgen, wie zum Beispiel Dauerschuldverhältnissen (Kredit- oder Mobilfunkvertrag) ist das etwas anderes. Handelt es sich um positive Vertragsabwicklungsdaten, dürfen sie nur gespeichert werden, wenn Sie eine sogenannte Unterrichts- oder Einwilligungsklausel unterschrieben haben.
Das ist falsch. Auskunfteien dürfen nur die Daten speichern, die ihnen durch das Bundesdatenschutzgesetz gestattet sind. Nicht gespeichert werden zum Beispiel Informationen über persönliche Verhältnisse und Einstellungen (zum Beispiel Gehaltszahlungen, Konfession) oder Informationen über Einkäufe mit Kundenkarten.
Nein, eine Auskunftei greift nicht auf Daten von Kundenkarten zu. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das unzulässig. Das Speichern von Bonitätsinformationen ist an den Zweck der Erteilung von Auskünften gebunden. Eine Auskunftei speichert bonitätsrelevante Daten, um Unternehmen Informationen zur Zahlungsfähigkeit eines Konsumenten geben zu können. Kundenkarten hingegen dienen der Speicherung von Verhaltensdaten für reine Marketingzwecke (Konsumforschung, et cetera).
Die erste Auskunftei wurde bereits 1879 gegründet. Auskunfteien gibt es schon seit über 100 Jahren. Sie unterstützen Unternehmen seit jeher bei der Vergabe von (Waren) Krediten. Auskunfteien liefern Unternehmen Informationen, die es ihnen erleichtern, zum Beispiel das Risiko bei der Vergabe eines Kreditgeschäfts umfangreicher zu beurteilen. Ein Beispiel hierfür ist die Vereinbarung des Ratenkaufs für eine neue Küche. Hier holt das Unternehmen eine Auskunft über Sie ein, um zu erfahren, ob es Informationen zu Ihrem vergangenen Zahlungsverhalten gibt.