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Gerichtsdaten sind Informationen über Eidesstattliche Versicherungen und Haftanordnungen. Die Gerichtsdaten stammen aus den öffentlichen Schuldnerlisten der 661 deutschen Amtsgerichte.
Der Gerichtsvollzieher ist für die Sachpfändung und die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung zuständig. Er ist sozusagen als „Außendienst“ für das Gericht zuständig und nimmt für dieses zum Beispiel Ladungen, Vollstreckungen und Zustellungen von Schriftstücken vor.
Als Giralgeld wird das Guthaben auf einem Girokonto bei einem Kreditinstitut bezeichnet. Über dieses Geld kann der Kontoinhaber in Form von Schecks, Lastschriften oder Überweisungen jederzeit verfügen.
Im Rahmen eines Vertrages gibt es einen Gläubiger und einen Schuldner. Der Gläubiger (Verkäufer, Kreditgeber, Geschädigter) ist derjenige, der eine Leistung erbracht bzw. Ware zur Verfügung gestellt hat und Anspruch auf die Gegenleistung (zum Beispiel Geld) hat.
Eine Haftanordnung ist das letzte Mittel, um von einem Schuldner eine eidesstattliche Versicherung zu erwirken. Das bedeutet, dass ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, den jeweiligen Schuldner zu verhaften, um so die geforderte eidesstattliche Versicherung zu erhalten. Geht der Schuldner dieser Forderung jedoch auch weiterhin nicht nach, so drohen ihm bis zu sechs Monate Haft.