Sie befinden sich hier: » Startseite » Bonipedia » Glossar
» Z
Bei der Zahlungsaufforderung handelt es sich um ein ernstliches Verlangen nach einer Leistung. Dieses Verlangen wird in Form zum Beispiel einer Rechnung schriftlich dargelegt.
Eine Zahlungserfahrung ist die Information zur Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung in der Vergangenheit.
Als Zahlungsstörung bezeichnet man im Kreditgeschäft Probleme bei der Rückführung von Krediten beziehungsweise Probleme bei der Bezahlung bestehender Verbindlichkeiten.
Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig erfüllen.
Eine Person ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Verzug tritt ein, wenn ein Zahlungstermin oder eine regelmäßige Vereinbarung (zum Beispiel Mietzahlung) nicht eingehalten wird.
Unter Zahlungsziel versteht man die Frist, die ein Unternehmen seinem Kunden für die Begleichung einer Rechnung einräumt.
Die Zivilprozessordnung regelt das gerichtliche Verfahren in Gerichtsprozessen (Zivilprozessordnung)
Hierbei handelt es sich um keine Strafe, sondern ein Beugemittel. Das Zwangsgeld ist das häufigste Zwangsmittel zur Durchsetzung von Entscheidungen, die Behörden getroffen haben (Verwaltungsakten).
Wird zur Durchsetzung einer behördlichen Anordnung verhängt. Dies kann geschehen, in dem einer Person ein Zwangsmittel angedroht wird, aber auch eine Ersatzzwangshaft (Beugehaft) oder ähnliches verhängt wird.
Die Zwangsvollstreckung dient der Beitreibung gerichtlich titulierter Forderungen. Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der Erlass eines Vollstreckungstitels.