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Von Zahlungsaufforderung bis Zwangsvollstreckung

Lesen Sie hier die Erklärungen dieser Begriffe

Zahlungsaufforderung

Bei der Zahlungsaufforderung handelt es sich um ein ernstliches Verlangen nach einer Leistung. Dieses Verlangen wird in Form zum Beispiel einer Rechnung schriftlich dargelegt.

Zahlungserfahrung

Eine Zahlungserfahrung ist die Information zur Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung in der Vergangenheit.

Zahlungsstörung

Als Zahlungsstörung bezeichnet man im Kreditgeschäft Probleme bei der Rückführung von Krediten beziehungsweise Probleme bei der Bezahlung bestehender Verbindlichkeiten.

Zahlungsfähigkeit

Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig erfüllen.

Zahlungsunfähigkeit

Eine Person ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zahlungsverzug

Verzug tritt ein, wenn ein Zahlungstermin oder eine regelmäßige Vereinbarung (zum Beispiel Mietzahlung) nicht eingehalten wird.

Zahlungsziel

Unter Zahlungsziel versteht man die Frist, die ein Unternehmen seinem Kunden für die Begleichung einer Rechnung einräumt.

Zivilprozessordnung (ZPO)

Die Zivilprozessordnung regelt das gerichtliche Verfahren in Gerichtsprozessen (Zivilprozessordnung)

Zwangsgeld

Hierbei handelt es sich um keine Strafe, sondern ein Beugemittel. Das Zwangsgeld ist das häufigste Zwangsmittel zur Durchsetzung von Entscheidungen, die Behörden getroffen haben (Verwaltungsakten).

Zwangsmittel

Wird zur Durchsetzung einer behördlichen Anordnung verhängt. Dies kann geschehen, in dem einer Person ein Zwangsmittel angedroht wird, aber auch eine Ersatzzwangshaft (Beugehaft) oder ähnliches verhängt wird.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung dient der Beitreibung gerichtlich titulierter Forderungen. Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der Erlass eines Vollstreckungstitels.

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